Standesamtliche Trauung
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich
- Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
- Trauzeugen
- Ort der Trauung
- Ablauf der Trauung
- Weiterführende Links
Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobtenvor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.
Achtung
Religiöse Trauungen in Österreich haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Nähere Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Trauzeugen
Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: ab 18 Jahren
- Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt
- Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeugen möglich.
Ort der Trauung
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.
Ablauf der Trauung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Sie von Ihrem Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin beraten.
Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.
In unserer Checkliste finden Sie weitere Dinge, auf die Sie nicht vergessen sollten.
Achtung
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Weiterführende Links
- Wiener Standesämter (→ Stadt Wien)
- Genehmigte Hochzeitsorte außerhalb der Standesämter (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres