Voranschlag 2026 - Benützungsgebühren
Der Voranschlag sowie die Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2026 liegt zwei Wochen hindurch währden der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist wird der Voranschlag rechtskräftig.
Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026
Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt zwei Wochen hindurch währden der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Änderung der Gebühren ab 01.01.2026
Kundmachung über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026

