Volksbegehren - Eintragungsverfahren 19.06.-26.04.2023

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.

  • Neutralität Österreich JA
  • ant-gendern-Volksbegehren
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  • Untersuchungsausschüsse live übertragen
  • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
  • Asylstraftäter sofort abschieben
  • Verbot für Kinder-Instagram
  • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
  • Rettung unserer Sparbücher
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  • Staatsbürgerschaft für Folteropfer
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Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (26.06.2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 19. bis 26. Juni 2023 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

19. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr
20. JuniDienstag0800 bis 1600 Uhr
21. JuniMittwoch0800 bis 1600 Uhr
22. JuniDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
23. JuniFreitag0800 bis 1600 Uhr
26. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren