Volksbegehren - Eintragungsverfahren 17.04.-24.04.2023

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.

Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (24.04.2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 17. bis 24. April 2023 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

17. AprilMontag0800 bis 1600 Uhr
18. AprilDienstag0800 bis 1600 Uhr
19. AprilMittwoch0800 bis 1600 Uhr
20. AprilDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
21. AprilFreitag0800 bis 1600 Uhr
24. AprilMontag0800 bis 1600 Uhr

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren