Volksbegehren - Eintragungsverfahren 15.-22.06.2026

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) erledigen.

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Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22.06.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

15. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr
16. JuniDienstag0800 bis 1600 Uhr
17. JuniMittwoch0800 bis 1600 Uhr
18. JuniDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
19. JuniFreitag0800 bis 1600 Uhr
22. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren