Volksbegehren

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.

  • Rücktritt Bundesregierung
  • Keine Impfpflicht

Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (27.06.2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 20. bis 27. Juni 2022 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

20. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr
21. JuniDienstag0800 bis 2000 Uhr
22. JuniMittwoch0800 bis 1600 Uhr
23. JuniDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
24. JuniFreitag0800 bis 1600 Uhr
25. JuniSamstag0900 bis 1100 Uhr
27. JuniMontag0800 bis 1600 Uhr

Zur Verlautbarung

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren