Volksbegehren
Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.
- Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
- Arbeitslosengeld RAUF!
- NEIN zur Impfpflicht
- Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
- Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
- Mental Health Jugendvolksbegehren
- Stoppt Lebendtier-Transportqual
Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (09.05.2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!
Eintragungszeiten sind vom 02. bis 09. Mai 2022 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon
2. Mai | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
3. Mai | Dienstag | 0800 bis 2000 Uhr |
4. Mai | Mittwoch | 0800 bis 1600 Uhr |
5. Mai | Donnerstag | 0800 bis 2000 Uhr |
6. Mai | Freitag | 0800 bis 1600 Uhr |
7. Mai | Samstag | 0900 bis 1100 Uhr |
9. Mai | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
Zur Verlautbarung
Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren
