Gemeinderatswahl 2025

Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Gemeinderatswahl 2025


Kundmachungen und Informationen:


Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, so können Sie eine Wahlkarte beantragen.
Der Antrag ist schriftlich oder online auf www.wahlkartenantrag.at bis spätestens 19.03.2025 und persönlich im Gemeindeamt bis 21.03.2025 möglich.
In jedem Fall muss ein Grund der Abwesenheit und Ausweisdaten (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) angeführt werden.

Informationsseite der Steiermärkischen Landesregierung zu den Wahlen.


Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat

Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 1 der Verordnung vom 14. November 2024 die Wahlen in den Gemeinderat ausgeschrieben und als Wahltag Sonntag, den 23. März 2025, festgesetzt. Als Stichtag wurde Montag, der 6. Jänner 2025, bestimmt.
Für die Durchführung der Wahlen sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59, idgF., maßgebend.

In der Gemeinde Allerheiligen bei Wildon sind 15Gemeinderäte zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).

Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.