Europawahl

Europawahl am 26. Mai 2019

Wahlzeit: 07:00 bis 12:00 Uhr
Wahllokal: GEMEINDEAMT / GEMEINDESAAL Allerheiligen


Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 30/2019, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: „Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages. Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 26. Mai 2019 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 12. März 2019 bestimmt.“

Wahlberechtigt sind alle, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger (mit Antrag) sind, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (am 26.05.2003 geboren und älter) und am Stichtag (12.03.2019) einen aktiven Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde hatten. Weiters sind alle Auslandsösterreicher wahlberechtigt, die einen gültigen Antrag für die EU-Wählerevidenz eingebracht haben.  


Wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Allerheiligen bei Wildon aufhalten bzw. geh-/transportunfähig oder bettlägerig sind und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, haben Sie die Möglichkeit beim Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte zu beantragen.

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit eine Wahlkarte online zu beantragen >>> Online-Antrag
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