Selbstversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
- Alter: ab 15 Jahren
- Der Wohnsitz befindet sich im Inland
- Die/der Versicherte darf
- weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
- noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
- noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
- keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
- nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein
Achtung
Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Zuständige Stelle
- Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
- Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
- Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
Kosten
Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:
- Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
- Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
- Beitragsgrundlage: 3.412,50 Euro (Wert 2023)
- Beitrag: 778,05 Euro
- Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
- Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
- Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
- Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
- Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro
Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.
Rechtsgrundlagen
§ 16aAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz