Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Weiterführende Links
- Erben und Vererben
- Broschüre "Erwachsenenschutzrecht" (→ BMJ)
- Erwachsenenschutz Informationsportal (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz