Salzburger Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2019

Hinweis

Die Ergebnisse der Gemeindevertretungswahlen und der Bürgermeisterwahlen finden sich auf den Seiten der Salzburger Landesregierung. In 11 Gemeinden fand am 24. März 2019 eine Stichwahl statt.

Allgemeine Informationen

Am Sonntag, den 10. März 2019, fanden die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen bzw. Gemeinderäte und der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der Gemeinden des Bundeslandes und der Landeshauptstadt Salzburg statt.

Die Wahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erfolgten in den Gemeinden des Landes Salzburg und in der Landeshauptstadt Salzburg direkt durch die Wählerinnen/Wähler der jeweiligen Gemeinde. Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Falls eine Kandidatin/ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, wird ein weiterer Wahlgang (Stichwahl) durchgeführt. Dieser fand am Sonntag, den 24. März 2019 statt.

Stichtag war der 20. Dezember 2018. Dieser war ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde jemand wahlberechtigt war und wo eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden musste. Entscheidend war, an welchem Hauptwohnsitz jemand an diesem Tag gemeldet war. Ein Wechsel der Wohnsitzgemeinde nach dem Stichtag und noch vor dem Wahltag hatte keine Änderung des zuständigen Wahllokals zur Folge. In diesem Fall mussten Wahlberechtigte in der ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde wählen und konnten nur mit einer beantragten Wahlkarte in jeder anderen Gemeinde in einem Wahlkartenwahllokal oder mittels Briefwahl wählen. Wer zwischen Stichtag und Wahltag nach Salzburg gezogen war, war nicht wahlberechtigt.

Die letzten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen fanden am 9. bzw. 23. März 2014 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt waren alle Staatsbürgerinnen/Staatsbürger Österreichs und anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die 

  • spätestens am Tag der Wahl ihren 16. Geburtstag feierten;
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
  • in einer Gemeinde des Bundeslandes Salzburg oder in der Landeshauptstadt Salzburg am 20. Dezember 2018 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz hatten.

Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU (Unionsbürgerschaft) war somit ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in Salzburg lag. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland waren hingegen nicht wahlberechtigt.

Wählerevidenz und Wählerverzeichnis

In jeder Gemeinde wird eine ständige Wählerevidenz geführt, in der die Wahlberechtigten laufend erfasst werden. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der Wählerevidenz ein Wählerverzeichnis erstellt. Jede/jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und darf in den Wählerverzeichnissen nur einmal eingetragen sein.

An den Wahlen konnten nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten waren. Gegen das Wählerverzeichnis konnte jede/jeder Wahlberechtigte unter Angabe ihres/seines Namens und seiner Wohnadresse während der Einsichtsfrist schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Das Wählerverzeichnis lag von 21. bis 25. Jänner 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Beantragung einer Wahlkarte

Wer mit Wahlkarte wählen wollte, musste diese bis spätestens 7. März2019 bei der Gemeinde, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist, beantragen. Dies war persönlich oder schriftlich möglich. Der Antrag konnte online über die Seite der Gemeinde, postalisch, per E-Mail oder per Telefax gestellt werden.  

Stimmabgabe 

Persönlich

Jede/jeder Wahlberechtigte konnte am Wahltag ihre/seine Stimme persönlich im zuständigen Wahllokal abgeben. Grundsätzlich war das Wahlrecht dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz hatten und in das Wählerverzeichnis eingetragen waren.

Mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte auf folgende Arten gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Gemeindewahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
    • zwei amtliche Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen (ein Stimmzettel Gemeinderatswahl, ein Stimmzettel Bürgermeisterwahl)
    • beide Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert zukleben
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die (Gemeindewahlbehörde) schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt) – Wahlkarte musste spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der jeweiligen Gemeinde ankommen
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Gemeindewahlbehörde abgeben:
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der jeweiligen Gemeinde direkt bei der Gemeindewahlbehörde abgeben

AM Wahltag selbst

  • ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte injedem Wahllokalabgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe auch durch eine andere Person möglich). Die Abgabe einer Wahlkarte war aber nur in der Gemeinde möglich, von der die Wahlkarte ausgestellt worden war, nicht jedoch in einer anderen Gemeinde.  
  • ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte, beider Gemeindewahlbehörde, in deren Gemeinde die Wahlkarte ausgestellt worden war, abgeben (bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der jeweiligen Gemeinde); Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • mit einer noch offenen und unbenützten Wahlkarte konnte in jedem Wahlkarten-Wahllokal jener Gemeinde gewählt werden, in der die Wahlkarte ausgestellt worden war; nicht jedoch in jeder beliebigen Gemeinde Salzburgs.
    Ob es besondere Wahlkarten-Wahllokale gab, hing von der Entscheidung der jeweiligen Gemeindewahlbehörde ab. In der Stadt Salzburg war jedes Wahllokal auch Wahlkarten-Wahllokal. Allgemein gab es pro Gemeinde mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B.bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Achtung

Wer sich eine Wahlkarte ausstellen hat lassen, benötigte diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal! Für eine verlorene Wahlkarte durfte kein Duplikat ausgestellt werden.

Die Wahl erfolgte nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Körper- oder sinnesbehinderten Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden konnte, war es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen konnten, unterstützen zu lassen.

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links 

Informationen des Landes Salzburgs zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2019 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion