Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, wenn Sie sich ausschließlich der Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen widmen.

Bei einer Erwerbstätigkeit, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat) unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.

Voraussetzungen

Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.

Zuständige Stelle

Der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich im Kapitel "Versicherungsmöglichkeiten" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B.ASVG, GSVG, BSVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung für Pflege eines Kindes mit Behinderungen

Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz