Wählen mit Wahlkarte – Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021.

Bei der Oberösterreich-Wahl am 26. September konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – mit Begründung – bei  der (Hauptwohnsitz-)Gemeinde bzw. in Städten mit eigenem Statut beim Magistrat beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche oder berufliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) oder eine Funktion als Mitglied, Hilfskraft oder Wahlzeugin/Wahlzeuge in einer Wahlbehörde außerhalb ihres Wahlsprengels sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte war auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde, in der Regel ab 27. Juli 2021) bis Mittwoch, 22. September 2021
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 22. September 2021
    • bis Freitag, 24. September 2021, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an die Antragstellerin/den Antragsteller bzw. eine bevollmächtigte Person möglich war.
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. September 2021, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:

VOR (und AM) Wahltag per „Briefwahl“

Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde bzw. Stadtwahlbehörde per Post schicken oder bei der deren Abgabestelle abgeben, sodass diese bis spätestens am Wahltag (26. September 2021) zu dem in der Gemeinde festgelegten Wahlschluss bzw. während der Öffnungszeiten einlangte. Eine Abgabe durch Botin/Boten ist zulässig.

  • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert verschlossen in Wahlkarte legen
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
  • Wahlkarte zukleben

AM Wahltag durch persönliches Wählen

  • in für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokalen oder vor nach ihrer/seiner ursprünglichen Eintragung im Wählerverzeichnis zuständigen Wahlbehörde:
    • unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie
    • Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
  • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei Geh- und Transportunfähigkeit (z.B. wegen Krankheit oder Alter) oder wenn eine solche für Personen in Haft eingerichtet wurde

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. September 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion