Wählen im Wahllokal

Hinweis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl war Sonntag, der 18. September 2016. Nähere Informationen zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hier findet sich das Endergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk.

Die Wiener Gemeinderatswahl und die Wiener Bezirksvertretungswahlen 2015 fanden gleichzeitig am 11. Oktober statt.

Zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk musste ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.

Am Wahltag, dem 18. September 2016, hatten die Wahllokale im 2. Bezirk von 7 bis 17 Uhr geöffnet.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die alle Wahlberechtigten ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag per Post erhalten, ist das für Sie zuständige Wahllokal angeführt. Darüber hinaus enthält sie die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich ist und über eine Rollstuhl-Wahlzelle verfügt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.

Wer eine Wahlkarte besitzt, konnte entweder in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal im 2. Bezirk oder per Briefwahl im In- und Ausland wählen. Ein Wahlkarten-Wahllokal befindet sich an jedem Wahlstandort des 2. Bezirks. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal muss die Wahlkarte unbedingt mitgenommen werden, auch wenn (doch) im eigenen Wahllokal gewählt wird. Ausführliche Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) vorlegen
  • Falls eine Wahlkarte für Sie ausgestellt wurde: Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
  • Wahlleiterin/Wahlleiter händigt das leere Wahlkuvert und den Stimmzettel für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk aus
  • Personen, die den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen sich von einer selbst bestimmten Person führen und bei der Stimmabgabe helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen dürfen einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
  • Stimmabgabe in der Wahlzelle
  • Falls gewünscht: auch Vergabe einer oder mehrerer Vorzugsstimmen für Kandidatinnen/Kandidaten der gewählten Partei (ansonsten ist die Vorzugsstimme ungültig!)
  • Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, Kuvert verschließen und an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben
  • Wahlleiterin/Wahlleiter wirft Wahlkuvert in die Urne

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion