Vignette

Menschen mit Behinderung erhalten seit 1. Dezember 2019 – bei Vorliegen aller Voraussetzungen  automatisch von der ASFINAG eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kfz. Erforderlich ist, dass sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Bei einer Neuanmeldung ab dem 1. Dezember 2019 eines entsprechenden Kfz verständigt die jeweilige Kfz-Versicherung die ASFINAG, die die digitale Vignette in weiterer Folge aktiviert. Nähere Informationen zur "Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung (PDF, 238 KB)" finden sich im PDF-Dokument zum Download.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen