Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Nationalratswahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.

Wer bei der Nationalratswahl 2019 am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist (in der Regel die Hauptwohnsitzgemeinde) beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verklebbares (gummiertes), beige-farbenes Wahlkuvert mit der aufgedruckten Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises (1 bis 9).

Eine Beantragung mit Begründung für die Nationalratswahl 2019 war auf folgende Arten bei der zuständigen Gemeinde möglich:

  • Schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2019 (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn bei der zuständigen Gemeinde vorhanden, über eine Internetmaske)
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr
  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit) bis Mittwoch, 25. September 2019

Schriftliche Anträge waren über die genannte Frist (25. September 2019) hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte. 

Hinweis

Von vielen Gemeinden wurde eine eigene Online-Beantragung von Wahlkarten angeboten. Wahlkarten wurden flächendeckend ab 2. September 2019 ausgestellt und versendet, da erst ab diesem Zeitpunkt die Wahlvorschläge und die Stimmzettel für die Nationalratswahl 2019 vorlagen. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhielten Sie eine eingeschriebene Sendung, welche Sie gegebenenfalls noch am Postamt abholen müssen. Wurde der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte jedoch online mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte (zum Beispiel e-card) erledigt, wurde die Wahlkarte in der Regel als einfaches Schreiben zugesandt und landete somit direkt im Briefkasten.

Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Nationalratswahl 2019 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden! Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

möglich.

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

Wahlkarten konnten entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post zugesendet werden. Sollte eine Zustellung per Post erfolgen, musste dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Hotline zur Nationalratswahl 2019

Für Fragen zur Nationalratswahl 2019 hat das Bundesministerium für Inneres bis 28. September 2019 eine Hotline eingerichtet:

+43 800 202 220 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, von 7:30 bis 16:00 Uhr).

Vom Inland aus ist die Hotline kostenlos über die Nummer +43 800 202 220 zu erreichen. Vom Ausland aus kann unter der Nummer +43 1 53 126 – 2700 angerufen werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 29. September 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres