Wählen im Wahllokal – Bundespräsidentenwahl 2016

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember 2016.

Der erste Wahlgang der Bundespräsidentenwahl 2016 fand am 24. April 2016 statt. Der Termin für den zweiten Wahlgang (Stichwahl) war Sonntag, der 22. Mai 2016. Der Termin für die Wiederholung der Stichwahl war (nach einer Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins am 2. Oktober 2016) Sonntag, der 4. Dezember 2016.

Zur Wahl sollte ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise gewählt wird. Das bedeutet, dass die Wahlkarte auch bei Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt mitgenommen werden muss.

Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) vorlegen
  • Falls eine Wahlkarte für Sie ausgestellt wurde: Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
  • Wahlleiterin/Wahlleiter händigt das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel aus. Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler erhalten von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel aus dem Briefumschlag und ein blaues Wahlkuvert. Für die Wahl muss der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel verwendet werden.
  • Stimmabgabe in der Wahlzelle
  • Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und Kuvert verschließen
  • Wählerin/Wähler wirft selbst das Wahlkuvert in die Urne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen 

Weiterführende Links

Bundespräsidentenwahl 2016 (BMI)

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2016