Kauf des Kfz in Österreich
Wer in Österreich einenNeuwagenfür den Import in ein anderes EU-Land als Österreich kaufen möchte, muss bei der österreichischen Händlerin/beim österreichischen Händler keine Mehrwertsteuer entrichten. Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, wird in Österreich beim Kauf von einer Händlerin/einem Händler die Mehrwertsteuer fällig.
Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
- Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung („Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. Wenn die Herstellerin/der Hersteller keine COC aushändigt, ist der Landeshauptmann des Bundeslandes zuständig, in dem das Auto zugelassen ist. Technische Landesprüfstellen übernehmen dann für die Eintragung des Autos in die COC-Datenbank.
Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.
Mehrwertsteuer als Sicherheit
In der Praxis verlangen einige österreichische Händlerinnen/österreichische Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die österreichische Verkäuferin/der österreichische Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.
Achtung
Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.
Freiwillige technische Begutachtung
Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.
Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.
Streit- und Betrugsfälle
Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.
Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.
Weiterführende Links
- Versicherungsverband Österreich (→ VVO)
- Meldestelle für Internetkriminalität (→ BK)
- Kauf und Leasing von Fahrzeugen (→ Your Europe)
- Mehrwertsteuer beim Kauf oder Verkauf eines Autos (→ Your Europe)
- Kraftfahrzeugsteuern in einem anderen EU-Land (→ Your Europe
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion