e-card

Sinnverwandter Begriff: Sozialversicherungskarte

Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist und von der Informationen über den Versicherungsstatus (z.B. zuständiger Krankenversicherungsträger) abgerufen werden können (z.B. von einer Ärztin/einem Arzt mit Chipkartenleser).

Die e-card hat mehrere Funktionen:

  • Krankenscheinersatz
    Für einen Arztbesuch wird kein Krankenschein mehr benötigt, sondern nur mehr die e-card. Diese gilt für jede Vertragsärztin/jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnärztin/Zahnarzt, Fachärztin/Facharzt oder praktische Ärztin/praktischer Arzt) und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
  • Auslandskrankenscheinersatz
    Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gestaltet und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gültig. Dadurch entfällt die Ausstellung der "Urlaubskrankenscheine".

Hinweis

Ab 1. Jänner 2020 muss auf neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft angebracht werden. Das gilt grundsätzlich ab dem 14. Geburtstag. In der Regel werden dafür von der Sozialversicherung bereits bestehende Fotos aus Registern, z.B. Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister, verwendet. Die e-cards werden sukzessive bis Ende des Jahres 2023 automatisch ausgetauscht.

Nähere Informationen zur e-card erhalten Sie bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 501243311.

Ausführliche Informationen zum Thema "e-card und Europäische Krankenversicherungskarte" finden sich auf USP.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 30. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion