Wählen im Wahllokal – Nationalratswahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019.

Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitnehmen.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal

  • Identitätsdokument (idealerweise amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) vorlegen
  • Falls eine Wahlkarte für Sie ausgestellt wurde: Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
  • Wahlleiterin/Wahlleiter händigt danach das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel aus. (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler erhalten von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und das verschließbare beige Wahlkuvert aus dem Briefumschlag. Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern aus dem eigenen Regionalwahlkreis wird anstelle des verschließbaren beigen Wahlkuverts aus der Wahlkarte ein blaues Wahlkuvert übergeben; das verschließbare beige Wahlkuvert wird einbehalten. Für die Wahl muss grundsätzlich immer der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel verwendet werden.)
  • Stimmabgabe in der Wahlzelle
  • Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und Kuvert verschließen
  • Wählerin/Wähler wirft selbst das Wahlkuvert in die Urne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen.
    (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die außerhalb ihres Regionalwahlkreises wählen, sollen das beige Wahlkuvert verschließen bevor sie es einwerfen oder der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben.)

Weitere Informationen zur Nationalratswahl 2019 und zum Wählen mit Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Nationalratswahl 2019 (BMI)

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 29. September 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres