Wählen mit Wahlkarte – Antrag

Hinweis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl war Sonntag, der 18. September 2016. Nähere Informationen zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hier findet sich das Endergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk.

Wahlkarten für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk am 18. September 2016 konnten auf folgende Arten beim Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes des 2. Bezirks beantragt werden:

  • Schriftlich bis zum 14. September 2016 (per E-Mail, Fax oder formlosem schriftlichem Antrag)
  • Persönlich (mündlich) bis zum 16. September 2016, 12 Uhr
  • Mittels Online-Antrag bis zum 14. September 2016
  • Mittels Online-Antrag für Bettlägerige bis zum 14. September 2016

Wer einen Online-Antrag oder einen schriftlichen Antrag nach dem 14. September 2016 und spätestens bis 16. September 2016, 12 Uhr, stellen wollte, musste im Antrag bestätigen, dass die Wahlkarte im Wahlreferat persönlich abgeholt wird. Andernfalls kann der Antrag nicht mehr angenommen werden. Allgemein wurde empfohlen, bei nach dem 13. September 2016 gestellten Anträgen die Wahlkarte persönlich abzuholen, da die Zustellung, die per Einschreiben erfolgt, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte persönlich gestellt, ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) ausreichend. Die Wahlkarte kann dann nach einer kurzen Wartezeit mitgenommen werden.

Für schriftliche Wahlkartenanträge sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Vorname und Familienname/Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer samt der ausstellenden Behörde

Bei Online-Anträgen ist die Identifizierung entweder

  • durch Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer sowie der ausstellenden Behörde oder
  • durch Online-Übermittlung einer Kopie eines anderen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Studierendenausweis), aus denen Ihre Personendaten, die Dokumentenart und –nummer sowie die ausstellende Behörde hervorgehen müssen oder
  • mittels qualifizierter elektronischer Signatur (Handysignatur oder Bürgerkarte)

möglich.

Wird eine Wahlkarte schriftlich beantragt, wird diese eingeschrieben verschickt. Davon ausgenommen sind nur Wahlkartenanträge, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) gestellt werden. Bei diesen Anträgen kann man auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Die Zustellung von nicht eingeschrieben versendeten Wahlkarten erfolgt auf Gefahr der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller. Es wird empfohlen, im Antrag eine Zustelladresse (z.B. die Adresse des Arbeitsplatzes) anzugeben, da eine Abholung am Postamt notwendig ist, falls die Empfängerin/der Empfänger zuhause nicht angetroffen wird.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Letzte Aktualisierung: 26. September 2016