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Gemeinde-Info November 2025

Das monatliche Info-Schreiben der Gemeinde Allerheiligen bei Wildon.

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Heizkostenzuschuss 2025/26 des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat für einkommensschwache Haushalte den Heizkostenzuschuss für den Winter 2025/2026 in der Höhe von € 340,- für alle Heizungsanlagen beschlossen. 

Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens 5 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 01.09.2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch. Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen! Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag stellen. Das monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen) darf die angeführten Grenzen nicht übersteigen. 

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte: € 1.661,00
Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00 

Anmerkung: Als Einkommen gilt das Monatsnettoeinkommen (laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12.) Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. 

Die Antragstellung hat bis spätestens 27. Februar 2026 beim Gemeindeamt zu erfolgen. Weitere Informationen finden Sie www.soziales.steiermark.at oder telefonisch unter 0800 20 10 10.

Informationsseite des Landes Steiermark


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