Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 22. April 2018

Allgemeines

Bei der Landtagswahl in Salzburg am 22. April 2018 kann die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss bei der Hauptwohnsitzgemeindebeantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online über oesterreich.gv.at möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Wahlkartenanträge müssen spätestens bis Donnerstag, 19. April 2018 während der Amtsstunden bei der Gemeinde einlangen.

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2018 ist auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Donnerstag, 19. April 2018
    Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde die Online-Beantragung von Wahlkarten anbietet, beispielsweise hier auf oesterreich.gv.at oder auf der Webseite Ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax) bis Donnerstag, 19. April 2018
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Donnerstag, 19. April 2018

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag, 22. April 2018, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde zu übermitteln.

AM Wahltag (Sonntag, 22. April 2018)

  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Salzburg (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal! In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, gibt es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal. Der Stimmzettel und die Wahlkarte dürfen noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!) 
    • Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlkarte" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Salzburger Landtagswahlordnung

Letzte Aktualisierung: 22. April 2018

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion