Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in der Steiermark vom 24. November 2019.

Bei der Landtagswahl in der Steiermark konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz eingetragen ist. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in der Steiermark 2019 war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • mittels Online-Antrag(je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 20. November 2019
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 20. November 2019
    • bis Freitag, 22. November 2019,12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war.
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2019, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das gelbe Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert zukleben
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) schicken (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt) – Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2019, bis 16.00 Uhr ankommen

AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2019)

  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben
    Am Wahltag wurden in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten Wahlkarten des eigenen Stimmbezirks, die im Rahmen einer Briefwahl verwendet worden sind, entgegengenommen.
  •  Persönliches Wählenmit der Wahlkarte in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler (zumindest eines war in jeder Gemeinde eingerichtet):
    • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
    • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnahm und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigte
    • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter bzw. einer Beisitzern/einem Beisitzer übergeben, um dieses ungeöffnet in Wahlurne zu legen.
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag  bei Geh- und Transportunfähigkeit (z.B. wegen Krankheit oder Alter)

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal. In jeder Gemeinde ist am Wahltag mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal vorzusehen, in dem Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler ihr Stimmrecht ausüben dürfen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Steiermärkische Landtags-Wahlordnung 2004

Letzte Aktualisierung: 24. November 2019

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion