Wählen mit Wahlkarte

Bei der Burgenländischen Landtagswahl konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal
    • am Wahltag, dem 31. Mai 2015 oder
    • am vorgezogenen Wahltag, dem 22. Mai 2015, oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wurde rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt, konnte die Stimmabgabe folgendermaßen erfolgen:

  • Mittels Briefwahl (sofort nach Erhalt der Wahlkarte möglich)
  • Vor einer Wahlbehörde am Wahltag:
    • In allen Wahllokalen innerhalb jenes Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, die der Wählerin/dem Wähler die Wahlkarte ausgestellt hat
    • Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde

Achtung

Bei der Briefwahl musste die Wahlkarte spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 29. Mai 2015, 14 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde (durch Post, Boten, persönliche Abgabe, etc.) einlangen.

Ausführliche Informationen zur Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2015