Fristen und Termine bei der Europawahl 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.

Bei der Europawahl 2019 waren einige Fristen und Termine zu beachten.

Diese Tabelle gibt die wichtigsten Fristen und Termine bei der Europawahl 2019 wieder.
Freitag, 1. Februar 2019Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt, danach Bekanntmachung der Ausschreibung in den Gemeinden)
Die Beantragung der Wahlkarten war ab Ausschreibung möglich.
anschließendVerständigung der Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher über die Möglichkeit der Briefwahl
Dienstag, 12. März 2019

Stichtag: Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Wer nach dem Stichtag umgezogen ist, blieb im Wählerverzeichnis des früheren Hauptwohnsitzes eingetragen und musste dort wählen gehen oder sich eine Wahlkarte besorgen.

Wahlkarten: Online-Beantragung von Wahlkarten bei vielen Gemeinden möglich

Dienstag, 2. April 2019

Erster Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden, in denen keine Hauskundmachung erfolgte

Es bestand die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und einen Berichtigungsantrag zu stellen.
Freitag, 5. April 2019

Erster Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden, in denen eine Hauskundmachung erfolgte; zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen/Einwohnern (Möglichkeit von Berichtigungsanträgen!)

Donnerstag, 11. April 2019Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse
Dienstag, 16. April 2019Letzter Zeitpunkt für mündliche oder schriftliche Einwendungen von Personen, gegen deren Aufnahme ins Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde
Mittwoch, 24. April 2019Letzter Zeitpunkt für eine schriftliche Beschwerde bei der Gemeinde gegen eine Entscheidung über einen Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis
Donnerstag, 25. April 2019Verlautbarung der Wahlvorschläge auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet durch die Bundeswahlbehörde
ab Donnerstag, 2. Mai 2019Übermittlung der Wahlkarten, flächendeckend
Mittwoch, 22. Mai 2019Letzter Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf Wahlkartenausstellung
Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 UhrLetzter Zeitpunkt für mündliche Anträge auf Wahlkartenausstellung; schriftliche Anträge waren nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
Sonntag, 26. Mai 2019

Wahltag: Letzter Zeitpunkt für das Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) bei der Bezirkswahlbehörden (17.00 Uhr) oder in den Wahllokalen während der Öffnungszeiten

Montag, 27. Mai 2019, ab 9.00 UhrErmittlung der eingelangten Briefwahlstimmen durch die Bezirkswahlbehörde
Voraussichtlich Mittwoch, 12. Juni 2019Verlautbarung der Wahlergebnisse auf der Amtstafel des Bundesministers für Inneres und im Internet durch die Bundeswahlbehörde

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres