Vorzugsstimmenvergabe – Wien-Wahl am 11. Oktober 2020

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wien-Wahl vom 11. Oktober 2020.

Wer seine Stimme bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 11. Oktober 2020 abgab, konnte nicht nur eine Partei wählen, sondern auch insgesamt bis zu 4 Vorzugsstimmen vergeben.

Bei der Gemeinderatswahl können insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden: Eine Vorzugsstimme für eine kandidierende Person aus dem Kreiswahlvorschlag und zwei Vorzugsstimmen aus dem wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag.

Bei der Bezirksvertretungswahl kann einer kandidierenden Person eine Vorzugsstimme gegeben werden.

Eine Vorzugsstimme ist nur gültig, wenn sie einer Person gegeben wird, die auch der gewählten Partei angehört. Es gilt der Grundsatz, dass die Parteistimme die Vorzugsstimme "schlägt": Wird eine Vorzugsstimme für eine kandidierende Person vergeben, die/der nicht der angekreuzten Partei am Wahlzettel angehört, so ist ausschließlich die Stimme für die Partei gültig.

Jede Partei nimmt in ihrem Wahlvorschlag eine Reihung ihrer kandidierenden Personen vor. Erhält eine kandidierende Person genügend Vorzugsstimmen, so kann sie in der Liste vorgereiht werden und hat damit bessere Chancen auf ein Mandat.

Wer eine Vorzugsstimme vergeben möchte, sollte den Namen oder die Reihungsnummer der von ihr/ihm bevorzugten Person im entsprechenden Feld auf dem Stimmzettel eintragen.

Die Eintragung ist jedoch gültig, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, welche Bewerberin/welchen Bewerber der gewählten Parteiliste die wahlberechtigte Person bezeichnen wollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • eine eindeutige Kennzeichnung vorliegt
  • bzw. die Eintragung mindestens den Familien- oder Nachnamen der Bewerberin/des Bewerbers oder ihre/seine Reihungsnummer
  • oder bei Bewerberinnen/Bewerbern derselben Parteiliste mit gleichen Namen ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal enthält (z.B. Angabe der Reihungsnummer in der Parteiliste, des Vornamens, Geburtsjahres, Berufes oder der Adresse).

Fragen zur Wahl werden vom StadtserviceWien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.

Weiterführende Links

Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 in Wien (→ Stadt Wien)

Rechtsgrundlagen

Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion