Nationalratswahl 2017 – Kurzinformation

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.

Allgemeines

Die Nationalratswahl 2017 fand am Sonntag, den 15. Oktober 2017 statt. Es handelte sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär wäre der Wahltermin ungefähr ein Jahr später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat hat jedoch seine vorzeitige Auflösung beschlossen.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Allgemeines zu Nationalratswahlen" und "Fristen und Termine - Nationalratswahl 2017" sowie allgemeine Informationen zum Thema "Nationalrat" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aktives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag, 15. Oktober 2017, mindestens 16 Jahre alt waren und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aktives Wahlrecht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen im Wahllokal

Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Es sollte daher ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden. ACHTUNG: Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben!

Ausführliche Informationen zum Thema "Wählen im Wahllokal" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Links zu Listen aller Wahllokale finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen mit Wahlkarte

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge konnten seit dem 14. Juli 2017 (Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt werden. Diese waren schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte (z.B. Fristen für den Wahlkartenantrag) sowie ausführliche Informationen zur Beantragung von Wahlkarten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen. Sie benötigen für die Stimmabgabe per Briefwahl im Ausland immer eine Wahlkarte.

Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher – Nationalratswahl 2017" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Vorzugsstimmen

Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben. Wenn eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie/er unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. So ist es grundsätzlich möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Muster eines amtlichen Stimmzettels

Ein Muster eines amtlichen Stimmzettels für die Nationalratswahl 2017 kann hier abgerufen werden.

Hotline zur Nationalratswahl 2017

Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:

0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2017