Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Niederösterreich am 28. Jänner 2018

Allgemeines

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich kann die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Niederösterreichische Landtagswahl 2018 war auf folgende Arten bei der Wohnsitzgemeinde möglich:

  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 24. Jänner 2018
    Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde die Online-Beantragung von Wahlkarten anbietet, beispielsweise hier auf oesterreich.gv.at oder auf der Webseite Ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 24. Jänner 2018
    • bis Freitag, 26. Jänner 2018, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 26. Jänner 2018, 12 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag

  • Mittels Briefwahl:
    Bei der Briefwahl musste die Wahlkarte spätestens am Wahltag, 28. Jänner 2018, 6:30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde einlangen (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Beispiele: Einwerfen der Wahlkarte in einen Briefkasten der Post; Aufgeben der Wahlkarte in einer Postfiliale; Abgeben der Wahlkarte direkt bei der Gemeindewahlbehörde etc.

AM Wahltag (Sonntag, 28. Jänner 2018)

  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
    • In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Niederösterreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gibt es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal. Siehe unten angeführten Link.)
    • Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlkarte"finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2018