Allgemeines – Landtagswahl in Salzburg am 22. April 2018

Am Sonntag, dem 22. April 2018, wurden die 36 Abgeordneten des Salzburger Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt. Davor fand die letzte Landtagswahl in Salzburg (als vorgezogene Wahl) am 5. Mai 2013 statt.

Die Abgeordneten des Salzburger Landtags werden in sechs Wahlbezirken (Wahlkreisen) gewählt. Sie werden durch die Parteien nominiert. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen oder ein Grundmandat in einem der sechs Wahlbezirke.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Salzburger Landtagswahlordnung

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion